Unterricht
FAQ
Die Clara-Schumann-Musikschule hat eine Staffelung der Musikschulgebühren nach dem Einkommen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Unterrichtsfach und der Höhe des Brutto-Haushaltseinkommens. Insgesamt existieren vier Gebührenstufen.
Falls Sie eine Ermäßigung der höchsten Gebühr (Stufe 4) wünschen, füllen Sie bitte zusammen mit dem Anmeldeformular den Vordruck „Antrag auf Gebührenermäßigung“ aus. Hier geben Sie ihr individuelles Haushaltseinkommen an, sodass hierauf basierend die jeweilige Gebühr für den Musikunterricht erhoben wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung.
Der Musikschulunterricht findet in allen zehn Stadtbezirken Düsseldorfs statt. Die CSM bietet Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, in Kitas oder in musikschuleigenen Räumlichkeiten an.
Nein, der Unterricht findet ausschließlich an den dafür vorgesehenen Standorten statt (in Schulen, Kitas und an musikschuleigenen Standorten).
Ja, die Clara-Schuhmann-Musikschule bietet auch für Menschen mit Behinderung Musikunterricht an. Möglich sind individueller Instrumental- oder Gesangsunterricht und zusätzlich Kooperationen mit Förderschulen oder Förderzentren. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Setzen Sie auf bei der Online-Anmeldung das Häkchen bei: „Mietinstrument gewünscht“ oder kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular für den Instrumental- oder Gesangunterricht an: „Ich bitte um Vormerkung für ein Leihinstrument“. Soweit Instrumente vorhanden sind, werden diese gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt. Leider kann nicht in allen Fällen ein Leihinstrument zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Unterrichtsfach und Stadtbezirk bzw. Unterrichtsstandort variiert die Länge der Warteliste erheblich. Es können mehrere Bezirke auf dem Anmeldeformular angekreuzt werden – dies erhöht die Wahrscheinlichkeit der Verkürzung der Wartezeit. Genauere Auskunft kann Ihnen die für Ihren Stadtbezirk zuständige Bezirksleitung geben.
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